Reservierungsvertrag in Spanien: Was Sie vor der Anzahlung prüfen sollten
Der Reservierungsvertrag Spanien Immobilie wirkt auf den ersten Blick oft unkompliziert. Sie haben die Wohnung, Villa oder das Stadthaus gefunden, der Verkäufer akzeptiert den Preis, und jemand schickt ein kurzes Dokument und bittet um eine Anzahlung. Einfach? Nicht ganz. Genau an diesem kleinen Scharnier kann der gesamte Kauf hängen.
In unserem Büro in Torre del Mar beobachten wir immer wieder das gleiche Muster bei skandinavischen, deutschen, britischen und niederländischen Käufern. Sie bleiben bei Besichtigungen in Torrox oder Nerja ruhig und analytisch, achten auf Terrassen und Ausrichtung. Doch sobald eine attraktive Immobilie in der Nähe des Paseo Marítimo de Torre del Mar oder am Baviera Golf in Caleta de Vélez auftaucht, entsteht plötzlich Zeitdruck. Genau hier fungiert unser Team als lokaler Sicherheitsfilter. Bevor unsere Kunden etwas unterschreiben oder Geld überweisen, wollen wir wissen, was sich hinter der schönen Fassade verbirgt.
Im Folgenden finden Sie die praktische Due-Diligence-Liste, die wir jede Woche an der östlichen Costa del Sol durchführen, insbesondere in Torre del Mar, Vélez-Málaga, Torrox, Nerja, Fuengirola und Benalmádena. Sie ersetzt keinen unabhängigen Anwalt – wir empfehlen immer einen. Aber sie hilft Ihnen zu verstehen, was vor der Reservierungsanzahlung geprüft werden muss.
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Warum der Reservierungsvertrag in Spanien wichtiger ist, als viele Käufer denken
Der Reservierungsvertrag ist meist der erste schriftliche Schritt beim Immobilienkauf in Spanien. Er nennt in der Regel Käufer, Verkäufer und Objekt, legt den vereinbarten Preis, die Höhe der Anzahlung und eine kurze Exklusivitätsfrist fest. Während dieses Zeitfensters sollte der Verkäufer die Immobilie vom Markt nehmen, während die rechtlichen Prüfungen laufen.
Klingt unspektakulär. Ist es aber nicht.
Reservierungsverträge werden nicht immer mit gleicher Sorgfalt erstellt. Manche sind klar und ausgewogen. Andere bestehen aus zwei Seiten vager Formulierungen, manchmal von alten Vorlagen kopiert, manchmal fehlen die genauen Bedingungen, unter denen der Käufer die Anzahlung zurückerhält. In einem umkämpften Markt, besonders bei gut bepreisten Wohnungen im Zentrum von Torre del Mar oder Häusern in Laufnähe zum Playa de Burriana in Nerja, wird Käufern oft gesagt, sie müssten sofort reservieren – sonst ist das Objekt weg.
Druck ist ein schlechter Ratgeber. Wir haben erlebt, wie Käufer fast Wohnungen reserviert hätten, bei denen die Terrassenüberdachung nie eingetragen wurde, die Eigentümergemeinschaft bereits gegen touristische Vermietung gestimmt hatte oder ein Landhaus außerhalb von Sayalonga ungeklärte Baufragen aufwies. Keine dieser Fragen muss einen Kauf verhindern. Viele lassen sich lösen. Aber Sie müssen es vorher wissen – nicht hinterher.
Die Reservierungsanzahlung ist meist kleiner als die spätere Anzahlung beim privaten Kaufvertrag. Die erste Zahlung beträgt oft nur einige tausend Euro, gefolgt von einer größeren Summe beim contrato de arras. Trotzdem verdient schon diese erste, kleinere Anzahlung eine Formulierung, die Ihnen genug Zeit für eine gründliche Prüfung gibt.
Die Pre-Deposit-Checkliste, die wir vor jeder Unterschrift durchgehen
Das ist die eine Checkliste, die Sie immer griffbereit haben sollten. Wir arbeiten sie am liebsten durch, bevor der Käufer den Reservierungsvertrag unterschreibt – oder spätestens, bevor die Anzahlung nicht mehr rückzahlbar ist. Einige Punkte übernimmt der Anwalt, andere wir als Makler, wieder andere der Verwalter der Eigentümergemeinschaft. Der Käufer sollte nie raten müssen, wer was prüft.
Wir beginnen mit dem Abgleich im Grundbuch: eine aktuelle Nota Simple vom Registro de la Propiedad, die Eigentümer, Objektbeschreibung, eingetragene Größe, Grenzen, Belastungen und Hypotheken bestätigt. Danach folgt die Verkäuferberechtigung – wir prüfen, ob die unterschreibende Person rechtlich verkaufen darf, was besonders bei Vollmachten, Erbschaften oder Firmenverkäufern wichtig ist. Anschließend prüfen wir Schulden und Belastungen: Hypotheken, Pfändungen, unbezahlte IBI, Müllgebühren, Gemeinschaftskosten und etwaige Sonderumlagen.
Danach bestätigen wir die Baurechtmäßigkeit, also ob Wohnfläche, Terrassen, Abstellräume, Garagenplätze, Pools und Erweiterungen mit den Einträgen im Grundbuch und bei der Gemeinde übereinstimmen. Wir fordern die Gemeinschaftsregeln an – Satzung, Protokolle der letzten Versammlungen und die Verwalterbescheinigung, insbesondere zu Vermietungsbeschränkungen oder geplanten Arbeiten. Ist Mieteinnahme Teil des Plans, prüfen wir die touristische Vermietbarkeit nach andalusischem Recht, kommunalen Vorgaben und Gemeinschaftsbeschränkungen.
Die letzten drei Punkte dienen Ihrem Schutz: Vereinbaren Sie realistische Fristen für die rechtliche Prüfung, Finanzierungszusage, privaten Vertrag, Notartermin und Übergabe. Legen Sie klare Rückerstattungsbedingungen fest, z.B. bei schwerwiegenden Mängeln, nicht eingetragenen Bauten, unbekannten Schulden oder Eigentumsproblemen. Und listen Sie alles Inklusive auf – Möbel, Geräte, Stellplatz, Abstellraum, Einbauten und vereinbarte Reparaturen – bevor Emotionen die Details verwischen.
Ein kleiner Tipp aus Erfahrung: Die Zeile „inklusive Möbel“ sorgt öfter für Ärger als gedacht. In einer Wohnung am Paseo Marítimo nimmt der Käufer an, dass Markisen, Klimaanlagen, Einbauschränke und Terrassenmöbel dazugehören. Der Verkäufer sieht das oft anders. Schreiben Sie es auf. Langweilig, ja. Aber sehr hilfreich.
Das Grundbuch: Was die Nota Simple verrät – und was nicht
Die Nota Simple ist das erste Dokument, das wir sehen wollen. Ausgestellt vom spanischen Grundbuchamt, zeigt sie, wem die Immobilie gehört, wie sie rechtlich beschrieben ist und ob Belastungen wie Hypotheken, Pfändungen oder Dienstbarkeiten eingetragen sind. Stimmt der Name des Verkäufers nicht mit dem Unterzeichner des Reservierungsvertrags überein, halten wir an. Kein Grund zur Panik – aber zum Innehalten.
Bei Wohnungen sollte die Nota Simple auch etwaige Anhänge ausweisen: einen Stellplatz in einem Gebäude in Fuengirola, ein Trastero in Benalmádena, eine Garage nahe dem Zentrum von Vélez-Málaga. Käufer gehen manchmal davon aus, dass diese dazugehören, weil sie auf den Fotos zu sehen sind. Das Grundbuch kann eine ganz andere Geschichte erzählen.
Bei Häusern und Villen, besonders außerhalb dichter Stadtzentren, verdient die eingetragene Beschreibung besondere Aufmerksamkeit. Eine Villa in Viñuela oder ein Landhaus bei Comares kann einen Pool, Terrassen, Nebengebäude oder zusätzliche Quadratmeter haben, die nie eingetragen wurden. Die Frage ist dann: Sind sie legal, legalisierbar, alt genug für Bestandsschutz nach andalusischem Recht – oder ein echtes Problem?
Die Nota Simple ist kein vollständiger Bauprüfbericht. Sie zeigt nicht immer kommunale Verstöße, Lizenzprobleme oder ob die Immobilie exakt mit dem Kataster übereinstimmt. Deshalb ist die Grundbuchprüfung nur der Anfang. Wer sie überspringt, reserviert quasi mit verbundenen Augen.
Wenn Sie vor der Reservierung die Gesamtkosten kalkulieren möchten, finden Sie in unserem Leitfaden zu den Kaufnebenkosten in Andalusien für Immobilien an der Costa del Sol einen klaren Überblick über Steuern, Gebühren und Budget. Die Anzahlung sollte nie losgelöst von den Abschlusskosten geplant werden.
Gemeinschaftsregeln können den Wert der Immobilie beeinflussen
Viele unserer internationalen Käufer schätzen spanische Wohnanlagen wegen des Komforts: Aufzug, Pool, Garten, Reinigung der Gemeinschaftsflächen, manchmal ein Concierge. Sehr praktisch. Aber jede Eigentümergemeinschaft hat eigene Regeln, Charakter und finanzielle Situation.
Vor jeder Anzahlung fordern wir die Gemeinschaftskosten, Verwalterkontakt, Satzung und – wenn möglich – aktuelle Protokolle an. Diese Protokolle können aufschlussreich sein. Ein Gebäude nahe Playa Ferrara in Torrox Costa diskutiert vielleicht Fassadenarbeiten. Eine Anlage am Baviera Golf in Caleta de Vélez hat eine Sonderumlage für den Aufzug beschlossen. Eine Gemeinschaft in Benalmádena hat eventuell die Kurzzeitvermietung eingeschränkt. All das gehört nicht ins Kleingedruckte nach der Reservierung.
Die Schuldenbescheinigung der Gemeinschaft ist vor dem Abschluss unerlässlich, aber die Richtung sollte früh klar sein. Schuldet der Verkäufer Gemeinschaftskosten, muss diese Schuld in der Regel beim Verkauf beglichen werden. Soweit klar. Doch bei geplanten Arbeiten muss der Käufer wissen, wer wann zahlt.
Ein Käufer fragte uns kürzlich, warum eine Wohnung in Torre del Mar günstiger war als zwei vergleichbare in derselben Straße. Es lag nicht am Ausblick, Stockwerk oder der Küche. Es war ein anstehendes Gemeinschaftsprojekt. Die Wohnung war trotzdem interessant – aber der Preis ergab erst Sinn, als diese Kosten in die Verhandlung einflossen.
Schulden, Steuern und Versorger: Die stillen Prüfungen, die Geld sparen
Spanische Immobilienschulden können auf unangenehme Weise an der Immobilie hängen, daher darf die Due Diligence vor der Reservierungsanzahlung nicht beim Grundbuch enden. Die jährliche IBI-Grundsteuer, die Müllgebühr, Versorgungsverträge, Gemeinschaftskosten und lokale Abgaben verdienen Aufmerksamkeit.
In der Provinz Málaga sind IBI-Belege für Standardwohnungen in Torre del Mar, Nerja oder Fuengirola meist unkompliziert. Landhäuser sind oft komplexer. Katasterdaten können von den Grundbucheinträgen abweichen. Manchmal wurde Nutzung oder Größe nach Umbauten nicht aktualisiert. Ein Unterschied ist nicht automatisch ein Problem, kann aber Steuern, Bewertung, Versicherung und Wiederverkauf beeinflussen.
Auch Versorgungsanschlüsse sind wichtig. Ein Haus mit regulärem Strom- und Wasseranschluss ist etwas anderes als ein Landhaus, das auf Zisternen, Brunnen oder private Lösungen angewiesen ist. Rund um Viñuela, Sayalonga und Comares achten wir besonders auf Wasserrechte, Zufahrtswege und ob die Immobilie die Unterlagen hat, die ein vorsichtiger Käufer später erwartet. Der Wiederverkaufswert beginnt im Aktenordner.
Ausländische Käufer konzentrieren sich oft nur auf die Anzahlung: „Bekomme ich sie zurück, wenn etwas nicht stimmt?“ Die richtige Frage – aber nicht die einzige. Besser ist: „Was muss ich wissen, bevor die Anzahlung riskant wird?“ Das spart viele Nerven.
Bau-Status: Neubau, Bestandsimmobilie und Landhaus – völlig verschieden
Eine Bestandswohnung im Zentrum von Málaga wird anders geprüft als ein Neubau in Torre del Mar oder ein freistehendes Haus in den Hügeln über Torrox. Die Dokumente überschneiden sich, aber das Risikoprofil ist unterschiedlich.
Bei Bestandsobjekten wollen wir die richtige Bewohnbarkeitsbescheinigung oder gleichwertige Dokumente sehen, prüfen, ob Renovierungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden, und abgleichen, ob die eingetragene Immobilie dem tatsächlichen Angebot entspricht. Eine renovierte Wohnung mit neuer Küche und Bad ist selten ein Problem. Eine verglaste Terrasse, die zum Wohnraum wurde, kann es sein.
Bei Neubauten müssen Käufer die Baugenehmigung, Bankgarantien für Ratenzahlungen, Bonität des Bauträgers, Fertigstellungstermine, Spezifikationen, Abnahmeprotokoll und die Erstbezugsbescheinigung vor Übergabe prüfen. Das behandeln wir ausführlich in unserer Checkliste für Neubauimmobilien an der Costa del Sol, denn Neubauten verlangen besondere Sorgfalt.
Landhäuser erfordern am meisten Geduld. In Andalusien wurden viele ältere Landimmobilien über Jahrzehnte gebaut oder erweitert, lange vor heutigen Bauvorschriften. Manche haben AFO- oder ähnliche Legalisierungsdokumente, andere nicht. Eine charmante Finca bei Sayalonga oder Viñuela kann ein wunderhafter Lebensstil-Kauf sein, sollte aber mit offenen Augen angegangen werden – besonders bei Finanzierung, Renovierung oder Vermietung.
Hier ist unser lokales Wissen praktisch statt dekorativ. Ein Stadthaus nahe Plaza de la Constitución in Vélez-Málaga wirft andere Fragen auf als eine Villa am Hang über Nerja oder eine Wohnung drei Minuten von der Promenade in Torre del Mar. Das Juristenteam übernimmt die formale Prüfung. Wir sorgen dafür, dass die richtigen Fragen früh gestellt werden.
Touristische Vermietungsbeschränkungen vor der Anzahlung
Mieteinnahmen sind oft der Hauptgrund, warum Käufer sich für eine Immobilie entscheiden. Eine Zweizimmerwohnung in Nerja, ein Studio in Fuengirola oder eine renovierte Wohnung in Torre del Mar mit Aufzug und Südterrasse wirken ideal für die Ferienvermietung. Doch 2026 ist die Due Diligence für touristische Vermietung in Andalusien keine schnelle Ja-oder-Nein-Frage mehr.
Zuerst muss die Immobilie den andalusischen Vorschriften für touristische Unterkünfte entsprechen. Dann ist die Gemeinde entscheidend: Málaga, Fuengirola, Benalmádena, Nerja und andere Rathäuser können eigene Vorgaben oder Zonierungen haben. Danach kann die Eigentümergemeinschaft eigene Beschränkungen festlegen. Ein Gebäude kann in einer attraktiven Mietlage stehen und trotzdem eine schlechte Investition sein, wenn die Gemeinschaft Kurzzeitvermietungen wirksam eingeschränkt hat.
Wir mögen den Satz „Der Nachbar vermietet, also geht es schon“ nicht. Vielleicht. Vielleicht auch nicht. Der Nachbar hat sich vielleicht vor Jahren registriert, die Gemeinschaftsregeln haben sich geändert oder die Gemeinde verlangt inzwischen mehr. Ist Mieteinnahme Teil Ihrer Kalkulation, machen Sie es zur schriftlichen Bedingung, bevor die Reservierungsanzahlung nicht mehr rückzahlbar ist.
Für einen tieferen Einblick lesen Sie unseren Leitfaden zu touristischen Vermietungslizenzen in Andalusien für Immobilienkäufer. Dort finden Sie alle wichtigen Prüfungen, bevor Sie auf Mieteinnahmen setzen.
Fristen: Lassen Sie sich durch Tempo nicht den Schutz nehmen
Schnelle Käufe können sicher sein. Überstürzte Käufe sind etwas ganz anderes.
Die typische Reservierungsfrist ist kurz, meist nur ausreichend für die ersten rechtlichen Prüfungen vor dem privaten Kaufvertrag. Wer eine Finanzierung braucht, muss Zeit für Bankzusage, Bewertung und endgültiges Angebot einplanen. Ausländische Käufer benötigen zudem NIE-Nummern, Bankverbindungen und oft übersetzte Dokumente. Wird das nicht bedacht, entsteht Druck genau dort, wo Klarheit am wichtigsten ist.
Von Torre del Mar fahren wir oft mit Käufern auf der A-7 zwischen Besichtigungen in Nerja, Torrox, Caleta de Vélez und Rincón de la Victoria. Die Entfernungen sind kurz: Torre del Mar nach Nerja etwa 25 Minuten, zum Flughafen Málaga meist 35 bis 40 Minuten außerhalb der Stoßzeiten. Der Kaufprozess sollte aber nicht wie eine schnelle Küstenfahrt behandelt werden. Er braucht gestufte Entscheidungen.
Ein häufiger Fehler ist, ein Datum für den privaten Vertrag zu vereinbaren, bevor der Anwalt die Unterlagen geprüft hat. Oder eine Reservierungsanzahlung zu leisten, obwohl noch nicht klar ist, ob die Bank finanziert. Ist Finanzierung entscheidend, muss der Reservierungsvertrag genau regeln, was bei Ablehnung passiert – mit Fristen und Nachweisen. „Vorbehaltlich Finanzierung“ ist zu vage, wenn Bedingungen, Fristen und Nachweise fehlen.
Wenn Sie Ihre Käuferunterlagen noch zusammenstellen, ist unser Leitfaden zur NIE-Nummer für Immobilienkäufer in Spanien ein sinnvoller erster Schritt. Wir koordinieren das regelmäßig für Kunden, besonders bei kurzen Besichtigungsreisen.
Rückerstattungsbedingungen: Der Satz, den Sie zweimal lesen
Die Rückerstattungsklausel lesen wir langsam. Zweimal. Manchmal dreimal.
Ein fairer Reservierungsvertrag sollte regeln, was passiert, wenn der Käufer ohne triftigen Grund zurücktritt, was passiert, wenn der Verkäufer zurücktritt, und was passiert, wenn die rechtliche Prüfung ein ernstes Problem aufdeckt. Gerade diese dritte Kategorie wird oft verwässert. Das sollte sie nicht.
Einige Beispiele: Zeigt die Nota Simple eine unbekannte Belastung, die nicht gelöscht werden kann, darf der Käufer die Anzahlung nicht verlieren. Kann der Verkäufer Eigentum oder Verkaufsberechtigung nicht nachweisen – gleiches Ergebnis. Wird eine als legal beworbene Gästewohnung in Torrox durch nicht eingetragene Bauten zum Problem, braucht der Käufer Schutz. Und wenn touristische Vermietung ausdrücklich Teil des Deals war, aber rechtlich nicht möglich ist, muss das vor der Unterschrift geklärt werden.
Manche Verkäufer scheuen breite Rückerstattungsklauseln aus Angst vor Zeitverlust. Verständlich. Aber die Lösung ist nicht vage Sprache, sondern eine ausgewogene Klausel mit Fristen, Dokumentenpflichten und klaren Folgen. Ernsthafte Käufer übernehmen Verantwortung. Ernsthafte Verkäufer liefern Unterlagen.
Hier zeigt sich auch der Wert eines lokalen Maklers, der Ihre Sprache spricht. Unser Team arbeitet auf Dänisch, Schwedisch, Norwegisch, Deutsch, Englisch und Niederländisch und vermittelt oft zwischen Käufer, Verkäufer, Anwalt und Makler, um Missverständnisse zu klären, bevor sie teuer werden. Übersetzung ist nicht nur Sprache – es geht um Erwartungen.
Wie Hansen Real Estate als Ihr lokaler Sicherheitsfilter agiert
Wir zeigen Immobilien – ja. Das ist der sichtbare Teil. Die weniger glamouröse Arbeit passiert vor der Unterschrift: Dokumente anfordern, Unstimmigkeiten erkennen, fragen, warum eine Terrasse nicht eingetragen ist, prüfen, ob eine Gemeinschaft über Vermietung abstimmt, oder einem Käufer sagen, dass die perfekte Wohnung in Benalmádena noch eine rechtliche Antwort braucht, bevor Geld fließt.
Unser Standort in Torre del Mar verschafft uns einen echten Vorteil an der östlichen Costa del Sol. Wir kennen die Unterschiede zwischen den Wohnblocks an der Avenida de Andalucía, den neuen Wohngebieten Richtung Viña Málaga, den Golfanlagen in Caleta de Vélez und den alten Dorfhäusern in Vélez-Málaga. Wir arbeiten auch westlich bis Fuengirola und Benalmádena, wo Mietnachfrage und Gemeinschaftsregeln ganz anders sein können als in Nerja oder Torrox.
Wenn Sie aktiv vergleichen, stöbern Sie in unseren aktuellen Immobilienangeboten an der Costa del Sol und sprechen Sie mit uns, bevor Sie reservieren. Wir verzögern lieber einen Abschluss um 24 Stunden, als zuzusehen, wie ein Käufer ein Problem übernimmt, das von Anfang an sichtbar war.
Die Anzahlung sollte Sicherheit geben – nicht die Prüfung ersetzen
Eine Reservierungsanzahlung ist kein Sprung ins Ungewisse. Sie sollte das Ergebnis von genügend Vertrauen sein, um den nächsten Schritt zu gehen – abgesichert durch schriftliche Bedingungen, die Sie schützen, während die Prüfungen laufen.
Die östliche Costa del Sol bietet weiterhin wirklich gute Immobilien: praktische Wohnungen in Torre del Mar, Villen in Nerja, Stadthäuser in Vélez-Málaga mit jahrhundertealtem Straßenleben und moderne Objekte in Fuengirola oder Benalmádena in Flughafennähe. Die richtige Immobilie verdient Begeisterung – und Unterlagen, die einer Prüfung standhalten.
Bevor Sie einen Reservierungsvertrag in Spanien unterschreiben oder eine Anzahlung leisten, schicken Sie das Dokument an unser Team. Wir gehen die Situation mit Ihnen durch, stimmen uns bei Bedarf mit Ihrem Anwalt ab und helfen Ihnen zu entscheiden, ob die Immobilie reservierungsreif ist oder noch eine Frage offen bleibt. Stöbern Sie in unseren Angeboten, teilen Sie uns Ihre Wünsche mit und lassen Sie Hansen Real Estate der lokale Sicherheitsfilter zwischen Traumimmobilie und teurem Fehler sein.
FAQ: Reservierungsverträge und Anzahlungen in Spanien
Ist eine Reservierungsanzahlung in Spanien rückzahlbar?
Das hängt ganz von der Formulierung ab. Eine Anzahlung kann rückzahlbar sein, wenn rechtliche Prüfungen schwerwiegende Eigentums-, Schulden-, Bau- oder Dokumentationsprobleme aufdecken – aber nicht, wenn der Käufer einfach seine Meinung ändert. Die Rückerstattungsbedingungen sollten immer klar schriftlich festgehalten werden, bevor Geld fließt.
Wie hoch ist die Reservierungsanzahlung beim Immobilienkauf in Spanien?
Die Höhe variiert je nach Objekt, Verkäufer und Maklerpraxis. Sie ist meist niedriger als die spätere Anzahlung beim privaten Vertrag. Entscheidend ist nicht nur die Summe, sondern ob der Reservierungsvertrag genug Zeit und Schutz für die Prüfung bietet.
Was sollte vor der Unterschrift eines Reservierungsvertrags geprüft werden?
Prüfen Sie die Nota Simple, Verkäuferidentität, eingetragene Beschreibung, Schulden, Gemeinschaftskosten, Gemeinschaftsregeln, Baurechtmäßigkeit, Vermietungsbeschränkungen, inklusive Gegenstände und Fristen. Fehlt etwas davon, sollte der Vertrag Zeit zur Nachprüfung lassen, bevor die Anzahlung riskiert wird.
Kann ich eine Immobilie in Spanien reservieren, bevor die Finanzierung steht?
Das ist möglich, aber riskant, wenn die Finanzierung entscheidend ist. Der Reservierungsvertrag sollte genau regeln, was bei Ablehnung des Kredits passiert – inklusive Fristen und Nachweisen. Eine vage Finanzierungsklausel führt oft zu Streit.
Brauche ich einen Anwalt, bevor ich die Reservierungsanzahlung leiste?
Wir empfehlen dringend, einen unabhängigen Anwalt einzuschalten – besonders bei Landhäusern, touristischen Vermietungsobjekten, Erbschaften oder Käufen mit Finanzierung. Mindestens sollte der Reservierungsvertrag geprüft werden, bevor die Anzahlung nicht mehr rückzahlbar ist.